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Mobilität • 7. März 2024

Parkberechtigung in der Fußgängerzone

Es gab bei einigen Bürgern Irritationen, dass Autos in der Fußgängerzone fahren, die keine Lieferanten sind. In der Straße befinden sich Tiefgaragen und Parkplätze, die zu den jeweiligen Anwohnern gehören, die selbstverständlich zu ihren Wohnungen fahren können. Zudem haben einige Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Parkfläche zur Verfügung gestellt. Damit es klar ersichtlich ist, wer in die Fußgängerzone einfahren kann, stellt das Ordnungsamt ab sofort Berechtigungsscheine aus, die gut sichtbar hinter den Windschutzscheiben angebracht sind. Der Antrag ist auf der Homepage der Stadt zu finden.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass ein Berechtigungsschein nicht unbedingt erforderlich ist, um das Recht zu haben, die Fußgängerzone zu befahren, da das Befahren der Fußgängerzone zum Erreichen der privaten Parkplätze bereits durch die Beschilderung erlaubt ist.

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