FreitagFr., 14. August 2026
Ingelheim, 26 °C Heiter.
Copyright/Quelle Bilder:
Anzeige
Bauen & Wohnen • 22. Oktober 2024

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Dämmung oberste Geschossdecke

Dämmung oberste Geschossdecke: Pflicht oder Kür?

Die oberste Geschossdecke von Wohngebäuden muss nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nachträglich gedämmt werden, wenn noch keine Dämmung vorliegt oder ein definierter Mindestwärmeschutz nicht eingehalten wird. Wahlweise kann auch die Dachschräge gedämmt sein. Eine Sonderregelung gibt es für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Hier gilt die Pflicht erst im Falle eines Eigentümerwechsels. Der neue Eigentümer hat hierfür nach dem Kauf zwei Jahre Zeit. Aber auch ohne Verpflichtung ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke eine relativ einfache und kostengünstige Maßnahme, die auch in Eigenleistung erbracht werden und viel Heizenergie einsparen kann. Bei ungenutzten Dachräumen reicht es, Dämmstoffbahnen oder -platten auf dem Dachraumboden auszulegen. Empfehlenswert ist es, die Platten oder Bahnen etwa 18 bis 24 Zentimeter dick und fugendicht zu verlegen, um einen guten Dämmeffekt zu erreichen. Bei Holzbalkendecken sollte aber geprüft werden, ob ein Feuchteschutz von unten in Form einer Dampfbremse notwendig ist. Dies kann der Fall sein, wenn unterseitig kein Putz oder keine intakte Folie vorhanden ist. Für nachträgliche Dämmmaßnahmen können auch Fördermittel in Anspruch genommen werden.

Im Web-Seminar „Gebäudesanierung – Schritt für Schritt“ am 05. November 2024 stellt der Energieberater der Verbraucherzentrale, Maximilian Troung, neben der Dämmung der obersten Geschossdecke auch weitere Möglichkeiten einer energetischen Sanierung vor. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich anmelden unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp. Weiterhin besteht die Möglichkeit eine kostenfreie und individuelle Energieberatung durch die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung in Anspruch zu nehmen.

Anzeige

Der Energieberater hat am Freitag, den 06.12.24 von 14.00 – 17.00 Uhr Sprechstunde in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim, Georg-Rückert-Straße 11, EG in Raum 034. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Anmeldung unter 06132 787 2173

Energietelefon der Verbraucherzentrale

0800 60 75 600 (kostenfrei)

Anzeige

montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,

dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr

VZ-RLP

Anzeige

Auch interessant

Wärmepumpe: Warum die richtige Dimensionierung entscheidend ist

Wärmepumpen gehören zu den effizientesten und umweltfreundlichsten Heizsystemen – allerdings nur, wenn sie richtig dimensioniert und eingestellt sind. Viele Hausbesitzer:innen lassen sich von A...
Dynamische Stromtarife: Sparen mit flexiblem Verbrauch!?

Strom dann nutzen, wenn er besonders günstig ist – genau das versprechen dynamische Stromtarife. Statt eines festen Preises richtet sich der Strompreis dabei nach den aktuellen Preisen an der St...
Heizkörpernischen dämmen - hohe Einsparpotenziale in vielen Gebäuden

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Besonders in Gebäuden aus den 1960er und 70er Jahren sind Heizkörpernischen in Außenwänden sehr häufig anzutreffen und noch nicht gedämmt....
END