Viehgitter und Absperrungen gegen die Afrikanische Schweinepest - Ärger über beschädigte Zäune
Sogenannte Viehgitter tragen seit kurzem an Autobahnunterführungen und Wegen dazu bei, dass mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierte Wildschweine die Sperrzonen im Landkreis Mainz-Bingen nicht verlassen können. Die auf dem Boden liegenden Gitter sind für die Tiere unpassierbar. Sie ergänzen damit die vielen Kilometer Elektrozaun, die entlang der Autobahn und am Rhein bei Nackenheim und Guntersblum die Wildschweine einhegen sollen. Autos können die Gitter langsam passieren, für Fußgänger, Radfahrer und mobilitätseingeschränkte Menschen sind kleine Tore im Zaun an den Seiten vorgesehen, die demnächst eingebaut werden sollen. Bis dahin wird neben den Zäunen ein kleiner Platz als Durchlass gelassen.
Sowohl die Viehgitter als auch die Zäune werden die Menschen in Mainz-Bingen noch eine längere Zeit begleiten: „Vom Zeitpunkt des letzten Fundes eines infizierten Tieres an dauert es etwa zwei Jahre, bis die Region wieder als ASP-frei gilt und die Einschränkungen aufgehoben werden können“, sagte Erwin Malkmus, für das Veterinärwesen zuständiger Beigeordneter des Kreises. Deshalb ist es wichtig, dass alle Vorgaben eingehalten werden und vor allem die Zäune nicht beschädigt werden – wie es leider immer wieder vorkommt: „Wenn die Zäune durchlässig sind und es nur ein infiziertes Schwein aus der Region hinausschafft, werden wir die Seuche nie in den Griff bekommen“, sagte Veterinäramtsleiter Dr. Markus Wacker. Von den Kosten ganz abgesehen. „Wir haben noch viel zu viele Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht um Einschränkungen und Absperrungen kümmern, Zäune einreisen oder beschädigen, Schilder missachten. Dieses Verhalten geht zu Lasten derer, die sich für die Gemeinschaft engagieren, die Einschränkungen zum Wohle der Allgemeinheit respektieren und schlicht helfen wollen, so schnell wie möglich den Albtraum ASP zu beenden“, sagte Dr. Wacker.
Dass die Seuche noch lange nicht vorüber ist, auch wenn in Mainz-Bingen nur noch vereinzelt tote, mit ASP infizierte Tiere gefunden werden, zeigt ein Blick nach Hessen: Auf der anderen Rheinseite wurden in den vergangenen Tagen eine ganze Rotte mit vielen ganz frisch infizierten Tieren gefunden. „Dies zeigt uns, dass wir beim Kampf gegen die Tierseuche weiterhin aufmerksam bleiben müssen und nicht nachlassen dürfen“, sagten Malkmus und Wacker. Die Sperrzonen und die damit zusammenhängenden Beschränkungen müssen daher auch weiterhin bestehen bleiben. Das bedeutet unter anderem, dass die Anleinpflicht für Hunde in der Kernzone und in den Sperrzonen I und II weiterhin gilt. Und auch die Regelungen für die Jagd haben weiterhin Bestand. Im Kerngebiet rund um das Oppenheimer Wäldchen bleiben die Freizeitaktivitäten zudem weiterhin eingeschränkt. Die geltenden Regelungen im Einzelnen:
- Kerngebiet: Rund um die Fundorte der infizierten Wildschweine gelten besondere Regelungen zur Eindämmung der Tierseuche. Im Landkreis Mainz-Bingen befindet sich diese Zone in den Bereichen des Oppenheimer Wäldchens über Ludwigshöhe und Guntersblum bis zum Fischsee und der Kreisgrenze zu Alzey-Worms. In dieser Zone sind vor allem die Jagd und auch die Freizeitaktivitäten von restriktiven Vorgaben betroffen.
- Sperrzone II: Hier wird der Kreis in einem größeren Radius gezogen, der sich im südlichen Teil entlang der Kreisgrenze zu Alzey-Worms in Richtung A63 zieht. Etwa ab Höhe Nieder-Olm läuft die Zone an der Autobahn in Richtung Mainz entlang.
- Hier wurde das Jagdverbot auf alle Wildarten – außer auf Schwarzwild – aufgehoben, sofern dort in den letzten fünf Jahren weniger als zwei Stück Schwarzwild pro 100 Hektar erlegt worden sind.
- Die Jagd mittels Jagdwaffen wird in diesen Revieren ausschließlich als Ansitzjagd unter Verwendung eines Schalldämpfers gestattet. Andere Jagdmethoden, wie beispielsweise die Fallenjagd, sind ohne Einschränkungen möglich. Besonderes Augenmerk gilt aktuell dem Bereich Nackenheim und den vorgelagerten Inseln Sändchen und Kisselwörth.
- Sperrzone I: Diese Zone zieht sich in Richtung Ingelheim und beinhaltet insbesondere Regelungen für die Jägerschaft. Hier ist das Ziel, das Schwarzwild zu dezimieren, um dem Virus möglichst wenig Basis zur Verbreitung zu bieten. Hier ist das Anleinen von Hunden keine Pflicht, aber es wird darum gebeten, damit die Tiere nicht aufgeschreckt und vertrieben werden.
- Auch die Landwirtschaft ist weiterhin in der Pflicht, strengstens auf die Biosicherheit zu achten. Grundsätzlich gilt: Es dürfen keine Hausschweine in das betroffene Gebiet gebracht oder aus dem betroffenen Gebiet herausgebracht werden.
Um das aktuelle Lagebild ständig im Blick zu halten, werden auch weiterhin Drohnenflüge eingesetzt, die mit den jetzt laubfreien Bäumen noch effektiver werden. Zudem wird mit Wildkameras gearbeitet, um die aktuelle Situation so genau wie möglich zu verifizieren, unterstützt von der örtlichen Jägerschaft, mit der die Zusammenarbeit ganz hervorragend läuft, wie Erwin Malkmus einmal mehr hervorhebt.
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