SamstagSa., 13. Dezember 2025
Ingelheim, 6 °C Nebel.
Copyright/Quelle Bilder:
Lokal • 13. Januar 2025

Diebstahl auf dem Friedhof

Friedhöfe sind Plätze der Ruhe, des Insichkehrens, des Nachdenkens. Sie haben sich im Laufe der Geschichte stark verändert. Waren einst Grabstätten nur einer kleinen Oberschicht vorbehalten, änderte sich dies mit dem aufkommenden Christentum. Zwar gab es keine Unterscheidung mehr zwischen vermögend und arm, aber zwischen Christ und Nicht- Christ. Die Kirche entschied darüber, wer wo beerdigt werden sollte. Aus Frankreich kam im 18. Jahrhundert die Idee, Friedhöfe in kleine Parkanlagen umzugestalten. Gräber wurden geschmückt, Grabmonumente in unterschiedlichster Form kamen in Mode, und der eigentliche Friedhof verwandelte sich in eine Parklandschaft mit Bäumen, Blumen und Bänken. Heute sind Friedhöfe in kommunaler Trägerschaft. In Deutschland werden Gräber gepflegt und geschmückt, Angehörige von Verstorbenen finden dort Möglichkeiten Abschied zu nehmen und Erinnerungen zu pflegen. An bestimmten Tagen im Jahr – das können persönliche Daten wie Geburtstage, Todestage, Jubiläen etc. sein – oder auch öffentliche Trauertage wie Totensonntag – gehen viele Hinterbliebene auf Friedhöfe um der Verstorbenen zu gedenken.

Umso schlimmer ist es, wenn man dann feststellen muss, dass Grabschmuck entwendet wurde. Eigentlich ist es unvorstellbar, dass jemand einen solch dreisten Diebstahl begeht.

In Ingelheim ist dies jetzt auf dem kommunalen Friedhof in der Rotweinstraße geschehen. Angehörige haben festgestellt, dass ein Gesteck, das sogar selbst gebastelt worden war, nicht mehr auf der Grabplatte stand. Dabei ging es weniger um den materiellen Schaden, als um die Tatsache, dass hier jemand respektlos ein Grab bestiehlt. Was muss in den Köpfen von Menschen vorgehen, die noch nicht einmal vor der Totenruhe zurückschrecken?

Nach § 168 Strafgesetzbuch handelt es sich um den Straftatbestand der Störung der Totenruhe wenn jemand „eine öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort schimpfenden Unfug verübt“. Eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe können die Folgen sein.

Bleibt zu hoffen, dass der Dieb oder die Diebin im Nachhinein Reue verspürt und das Gesteck zurück bringt.

Auch interessant

Afrikanische Schweinepest ist noch nicht vorbei, Vorgaben bleiben bestehen

„Sei schlau“- Kampagne soll Bevölkerung aufrütteln Lena, Max und Linda werden Spaziergänger künftig auf ihren Wegen rund ums Oppenheimer Wäldchen, am Rheinufer bei Nackenheim oder im Lenn...
Kinder- und Jugendfarm Ingelheim

Wer in Ingelheim einen Spaziergang zum Bismarckturm macht, der findet gleich am Anfang des Weges die Kinder- und Jugendfarm. Sie wurde bereits im November 2009 von einigen Eltern gegründet und bef...
Diebstahl aus Pkw in Heidesheim am Rhein - Polizei sucht Zeugen

In der Nacht von Freitag, 05.12.2025 auf Samstag, 06.12.2025 kam es in der Moselstraße in Heidesheim am Rhein zu einem Diebstahl aus einem Pkw. Durch bisher unbekannte Täter wurde das Fahrzeuginn...
END