Frauen mussten und müssen ihre Rechte erkämpfen
Als ich heute das Kalenderblatt aufschlug, war der 14. Juni den Frauenrechten in der Schweiz gewidmet. An diesem Tag gingen sie in der Geschichte ihres Landes schon mehrfach auf die Straße, um für Gleichberechtigung zu demonstrieren.
Und wie verhält es sich in Deutschland? Als meine Großmutter geboren wurde, hatte sie als unverheiratete junge Frau aus armen Verhältnissen kaum berufliche Möglichkeiten. Man ging sowieso davon aus, dass sie heiraten würde und dann in der Obhut des Ehemannes wäre. Sie arbeitete als Dienstmädchen und später in der Fabrik bevor sie dann tatsächlich heiratete und sich um Kinder und Haushalt kümmerte. Wählen durfte sie als junge Frau zunächst nicht, erst am 19. Januar 1919 bekamen Frauen das aktive und passive Wahlrecht.
Als meine Mutter 1952 heiratete, war sie in der glücklichen Situation einen Beruf zu haben. Sie hatte Kindergärtnerin gelernt und arbeitete bis zu meiner Geburt 1955. Mein Vater hatte bis 1958 das Recht, über alle Vermögensangelegenheiten zu entscheiden, auch über das von seiner Frau in die Ehe eingebrachte Vermögen und ihr Gehalt. Erst 1958 bekam meine Mutter vom Staat das Recht zugesprochen, ein eigenes Konto zu eröffnen und selbst über finanzielle Angelegenheiten zu entscheiden.
Mutterschutz gab es in der jungen Bundesrepublik zunächst nicht. Erst 1952 trat ein Gesetz „zum Schutz der erwerbstätigen Mutter“ in Kraft, nach dem werdende Mütter 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Beschäftigungsverbot hatten – und das bei vollem Lohnausgleich. Doch was geschah, wenn eine Frau, die eine Familie zu versorgen hatte (Kinder und Küche waren klar der Frau zugeordnet), arbeiten wollte? Noch bis 1977 durfte eine Frau in Westdeutschland nur dann berufstätig sein, wenn dies „mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar“ war. Das heißt, auch hier konnte der Ehemann sein Veto einlegen.
1980 wurde dann ein Gesetz verabschiedet, das Frauen und Männern bei gleicher Arbeit gleiches Gehalt zusicherte. Doch bis heute ist dies in vielen Bereichen immer noch ein Thema, Gehaltsgleichheit ist nicht erreicht.
1994 verpflichtete der Staat alle Arbeitgeber bei Stellenausschreibungen, diese sowohl an Männer als auch an Frauen zu richten. Mittlerweile haben wir zusätzlich noch das „d“, welches für „divers“ steht.
Heute kämpfen Frauen gegen Sexismus und Diskriminierung. Die Kampagne, von den USA ausgehend, „me too“ und „nein heißt nein“ macht deutlich, dass Frauen ein sexuelles Selbstbestimmungsrecht haben (wollen). Um noch einmal auf meine Oma zurückzukommen, in der Zeit als sie als Dienstmädchen arbeitete, packte sie eines Tages ihre Sachen und verschwand, da der Herr des Hauses ein Auge auf sie geworfen hatte. Als schwangere, arme und ledige Frau wäre ihre Zukunft verbaut gewesen. Die Zeiten haben sich Gott sei Dank geändert. Ich lebe als Frau in einer Zeit, in der ich selbstbestimmt einen Beruf erlernen durfte, heiraten durfte wen ich wollte – unabhängig von der Konfession des Partners - in Vermögensfragen autark bin und mich in die Politik einbringen kann. Kaum vorstellbar, ich wäre 100 Jahre früher geboren worden.
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