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Region • 23. Juli 2026

Genehmigungsverfahren für Werbebanner moderater gestalten

In die Diskussion um das Verbot der Aufstellung großflächiger Werbebanner außerhalb der Ortslagen für Weinfeste, Hoffeste, Kerben oder sonstige Veranstaltungen meldet sich die hiesige Landtagsabgeordnete und weinbaupolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Marie Wasem, zu Wort.

„Das rigorose Vorgehen gegen großflächige Werbebanner außerhalb der Ortslagen halte ich für übertrieben und unangemessen. Gerade unsere Winzer, landwirtschaftlichen Betriebe, Vereine und Gastronomen sind auf diese Form der Werbung angewiesen. Ihnen mitten in der Festsaison diese Möglichkeit zu nehmen, setzt ein völlig falsches Signal“, erklärt Marie Wasem.

Erst vor zwei Wochen sei auf der großen Rheinhessen-Konferenz in Worms intensiv darüber diskutiert worden, wie die Region touristisch attraktiver werden könne. „Wenn wir einerseits darüber sprechen, wie wir mehr Gäste nach Rheinhessen holen, und andererseits eine Woche später unseren Winzern und Vereinen verbieten, mit Bannern auf ihre Veranstaltungen aufmerksam zu machen, passt das nicht zusammen.“

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Werbebanner sind für Weinfeste, Hoffeste, Kerben oder den Saisonstart von Straußwirtschaften das wichtigste Medium, um Besucher – insbesondere auswärtige Gäste – auf Veranstaltungen aufmerksam zu machen. Gerade Direktvermarkter, Hofläden, Straußwirtschaften und Pensionen profitierten davon. Besonders für Weinbaubetriebe, die ohnehin unter sinkendem Weinabsatz, steigenden Kosten und einem schwierigen Marktumfeld leiden, bedeute der Wegfall dieser Werbemöglichkeit eine zusätzliche Belastung.

„Wir diskutieren derzeit auf allen politischen Ebenen darüber, wie wir unseren Winzern helfen können. Gleichzeitig verbieten wir ihnen mitten in der Festsaison eine der wichtigsten Möglichkeiten, Besucher auf ihre Betriebe und Veranstaltungen aufmerksam zu machen. Das ist für viele Betroffene nicht nachvollziehbar.“

Zur Wahrheit gehöre aber auch, so Wasem, dass die Banner keineswegs kreuz und quer in der Landschaft aufgestellt würden. „In der Regel stehen sie an den Ortseingängen oder an den Stellen, an denen Besucher ohnehin in die Gemeinden geleitet werden. Deshalb halte ich dieses strenge Vorgehen für unverhältnismäßig.“

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Kritisch sieht die Ingelheimer Abgeordnete zudem die Begründung, wonach Werbeanlagen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdeten. „Wenn wir diesen Maßstab konsequent anlegen, müssen wir ihn auch überall anwenden. Bei den zahlreichen großflächigen Hinweisschildern diverser Schnellrestaurants entlang der Autobahnen ebenso wie bei anderen Werbeanlagen im öffentlichen Raum, etwa auch Wahlplakaten“.

Gleichzeitig stellt Wasem klar, dass die Kritik nicht dem Landkreis gelte. „Landrat Thomas Barth setzt geltendes Recht um. Das ist nicht seine persönliche Erfindung. Wenn die bestehenden Regelungen in der Praxis zu solchen Ergebnissen führen, dann müssen wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinterfragen und dort nachbessern.“ Angesichts dessen gehe laut Wasem der Ansatz des Landrates Thomas Barth, die Aufstellung von Werbeanlagen temporär und in klar definierten Räumen zu erlauben, in die richtige Richtung.

„Wir brauchen praktikable Lösungen, die den berechtigten Interessen der Verkehrssicherheit Rechnung tragen, gleichzeitig aber unsere Weinbauregion, unsere Vereine und unsere lebendige Festkultur nicht unnötig belasten. Weniger Bürokratie und mehr Augenmaß wären hier der richtige Weg“, so Marie Wasem, die sich bezüglich einer Prüfung der bestehenden Regelungen an die rheinlandpfälzische Landwirtschaftsministerin Christine Schneider gewendet hat.

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