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Aktuelles • 12. November 2021

Bußgeldkatalog mit erhöhten Strafen in Kraft

Seit 9. November 2021 sind die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen am Bußgeldkatalog in Kraft.
Auch in Ingelheim müssen sich Falschparker darum auf deutlich höhere Bußgelder einstellen. So wird das Parken ohne Parkschein nun mit 20 Euro (bisher 10) geahndet, das Parken im Halteverbot mit 25 Euro (bisher 15). Jeweils 55 Euro werden bei Parken auf einer Bushaltestelle (bisher 15), auf Rad- oder Gehweg (bisher 20), auf einem Schwerbehindertenparkplatz (bisher 35), sowie beim Parken auf einem Elektro- oder Carsharingplatz fällig.

Auch in der Ingelheimer Gemarkung greifen Änderungen. So wird das unbefugte Befahren von Wirtschaftswegen nun mit 50 Euro Strafe belegt (bisher 20). Bei unberechtigtem Parken in der Gemarkung werden 55 Euro fällig (bisher 30).

Neben dem ruhenden Verkehr werden auch im Fließverkehr, beispielsweise bei überhöhter Geschwindigkeit, höhere Bußgelder verhängt. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: https://www.bmvi.de.

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Bildquelle: Pixabay

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