Fahren ohne Versicherungsschutz
Im Rahmen der Fußstreife auf der Kerb in Schwabenheim fällt den eingesetzten Beamt*innen der Polizei Ingelheim ein E-Scooter auf der gerade auf den Marktplatz fuhr. Im Rahmen der Verkehrskontrolle wird dann festgestellt, dass das Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2022 stammt und somit abgelaufen ist. Gegen den 15jährigen Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Daher der allgemeine Hinweis, dass E-Scooter, die im öffentlichen Verkehr geführt werden, versichert werden müssen und entsprechend ein Versicherungskennzeichen angebracht sein muss. Das Versicherungsjahr beginnt jährlich am 01.03. und muss daher verlängert werden und ein neues Kennzeichen angebracht werden.








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