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Lokal • 1. März 2022

Mehr Attraktivität durch die Fußgängerzone

Mehr Attraktivität durch die Fußgängerzone

Bereits mit der Eröffnung der Neuen Mitte im November 2011 wurde ein Teil der Bahnhofstraße bis zur Binger Straße einschließlich Sebastian-Münster-Platz und teilweise die Georg-Rückert-Straße als Fußgängerzone ausgewiesen. Aufgrund der anhaltenden Bautätigkeiten wurde zunächst auf die Erweiterung der Fußgängerzone verzichtet. Zwischenzeitlich gibt es sichtbare Veränderungen in der Innenstadt. Mit der nahenden Fertigstellung der Bebauung am Lavendelkreisel samt Öffnung des neuen Edeka-Marktes ist die Voraussetzung geschaffen, das Thema Fußgängerzone wieder in den Blick zu nehmen. Deshalb hat der Stadtrat im Oktober 2019 die Erweiterung der bestehenden Fußgängerzone beschlossen.

Die Öffentlichkeit wird gehört Das gemeinsame Ziel von Bürgern, Politik und Verwaltung war es, eine attraktive Stadtmitte zu schaffen. Mit Erweiterung der Fußgängerzone könnte in erster Linie die Attraktivität der Innenstadt gesteigert und die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Dazu wurden die Anlieger und Nutzer der betroffenen Straßenabschnitte sowie interessierte Bürger im Januar 2020 dazu eingeladen, eine Planungswerkstatt im Ratssaal zu besuchen und die geplante Erweiterung der Fußgängerzone in der Innenstadt mitzugestalten. Ziel dieser Veranstaltung war die Erarbeitung konkreter Umsetzungsvorschläge.

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Im Vordergrund standen die Belange der anliegenden Geschäfte und Praxen und ihrer Kunden sowie der Bewohner in der Stadtmitte. Des Weiteren sollten die Themen Verkehr, gestalterische Aspekte, Außengastronomie, Verweilzonen und Begrünung behandelt werden. Parallel zur Beteiligung der Bevölkerung wurden das Ingenieurbüro Giloy und Löser mit der Straßenplanung und das Büro CIMA mit der wirtschaftlichen Bewertung der Erweiterung der Fußgängerzone beauftragt.

Verfeinerung der Pläne Im Rahmen dieser öffentlichen Planungswerkstatt, wurde von den Bürgerinnen und Bürgern sowie die Interessengruppe der Gesundheitssektors mehrfach der Wunsch geäußert, dass bei Ausweisung der Fußgängerzone weiterhin eine direkte Anfahrbarkeit der medizinischen Dienstleister gewährleistet sein soll. Insbesondere die dort vorhandenen oberirdischen Kurzzeitparkplätze wurden als Grund für die Erreichbarkeit der Einrichtungen für mobilitätseingeschränkte Patienten/Kunden genannt. In einer zweiten Bürgerveranstaltung im September 2021 wurde deshalb der Planungsentwurf für den Bereich der Friedrich-Ebert-Straße mit Einbahnstraßenregelung vorgestellt. Die Offenhaltung der Friedrich-Ebert-Straße wurde von der Schulleitung des Sebastian-Münster-Gymnasiums sowie den anwesenden Bürgern und Bürgerinnen begrüßt.

Der Erlass zur Fußgängerzone Im September 2021 wurden die Bürger aus Ingelheim erneut zu einer Bürgerbefragung, diesmal in die kING Kultur- und Kongreßhalle Ingelheim, eingeladen. Das beauftragte Planungsbüro Cima hat die Anregungen und Wünsche der Bürger zusammengefasst und eine daraus entwickelte Planung für die Einrichtung der Fußgängerzone im Bau- und Planungsausschuss vorgestellt. Am 25. Oktober 2021 wurde die Beschlussvorlage daraus gefasst.

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Der Erlass im Detail Dieser Erlass sieht eine Fußgängerzone im Bereich der Bahnhofstraße zwischen der Binger Straße und dem Lavendelkreisel. Es gibt Parkplätze rundum die Fußgängerzone, so dass der einzelne Passant nicht weit gehen muss, um in die Fußgängerzone und die Geschäfte zu gelangen.

Einbahnrichtung wird geändert Im Bereich der Binger Straße zwischen der Gartenfeldstraße und der Friedrich-Ebert-Straße wird es eine Einbahnstraße geben. Dabei soll diese innerhalb der Lieferzeiten bzw. von Anliegern der Privatgrundstücke als Einbahnstraße von Richtung West nach Ost befahren werden können, von der Rheinhessischen in Richtung MetzBeck. Hintergrund ist die Erreichbarkeit der bestehenden Parkplätz der Anwohner und die Zugänglichkeit für Rettungsfahrzeuge zur Andienung an das Hochhaus. Um die Fahrzeuge weiter zu verlangsamen und die Fußgänger nicht zu gefährden, soll eine mobile Aufpflasterung angedacht werden. Außerdem werden in diesem befahrbaren Bereich oberirdische Kurzzeitparkplätze geschaffen. Erreichbarkeit der Ärzte Die Friedrich-Ebert-Straße soll bis zur Mediathek im Zweirichtungsverkehr durchfahrbar und ab dem Kreuzungspunkt mit der Bahnhofstraße im Einbahnverkehr bis zur Gartenfeldstraße (West-Ost-Richtung) befahrbar sein. Im Bereich der Pfalz Apotheke können so Personen vor der Pfalz Apotheke abgesetzt werden, um dann das Pkw in der Nähe zu parken. Dazu werden auf Wunsch der Anlieger vor der Apotheke/Ärztehaus zwei Kurzzeitparkplätze eingerichtet. In der Bahnhofstraße in Höhe Wassersofa bis zur Friedrich-Ebert-Straße entfallen dafür fünf Parkplätze.

Anlieferung von Waren möglich Die privaten Stellplätze innerhalb der Fußgängerzone sollen zu jeder Zeit befahrbar sein. Der Bereich der Bahnhofstraße zwischen Binger Straße und Albert-Schweitzer-Straße wird Fußgängerzone. Die Fußgängerzone wird weitergeführt bis zum Lavendelkreisel. Die Parkplätze entfallen, als Ersatz wird das Parkhaus unter dem Edeka Markt dienen. Zudem kann oberirdisch im Durchgang zwischen dem Eiscafé und dem Einkaufsmarkt geparkt werden. Die An- und Abfahrt erfolgt von der Gartenfeldstraße. Die Bahnhofstraße soll innerhalb der Lieferzeiten zum Anliefern von Ware an die Läden oder Privathaushalte in einem eingeschränkten Zeitfenster erfolgen. Anliegern der Privatgrundstücke kann sie als Einbahnstraße in Richtung Nord nach Süden befahren werden.

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Steckpoller sind vorgesehen Im gesamten Fußgängerbereich sind Vorrichtungen für Steckpoller vorgesehen. Poller und Fahrradständer sollen das wilde Parken im Abschnitt von der Konrad-Adenauer-Straße bis zur Bahnhofstraße künftig verhindern. Bei Events können für die fliegenden Händler die Poller zum Durchfahren entfernt werden. Das Fahrradfahren mit einer angemessenen Geschwindigkeit soll im gesamten Fußgängerzonen-Bereich in beiden Fahrtrichtungen zugelassen werden.

Weiterentwicklung der Fußgängerzone Der Erlass der Fußgängerzone soll nicht bedeuten, dass die Fußgängerzone einmal eingerichtet, nicht mehr veränderbar ist. Vielmehr ist die Stadt Ingelheim einem stetigen Veränderungsprozess, der beispielsweise durch Änderungen von gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder kulturellen Rahmenbedingungen ausgelöst wird, unterworfen. Deshalb ist es immer wieder erforderlich, auf neue Situationen mit angepassten und weiterentwickelten Planungen zu reagieren. So soll regelmäßig geprüft werden, ob die Fußgängerzone noch mit den Gegebenheiten konform ist oder an neue Verhältnisse angepasst werden muss. Dazu werden die interessierten Bürger weiterhin in Veranstaltungen eingebunden werden. Auch werden mit den Händlern Gespräche geführt mit dem Ziel, die Fußgängerzone an die Bedürfnisse der Bürger und Gewerbetreibenden weiter anzupassen und zu optimieren. Es könnten später auch weitere Straßen zur Fußgängerzone hinzugenommen werden, wie zum Beispiel die Friedrich-Ebert-Straße, die jetzt noch Durchgangsstraße ist. Die Fußgängerzone soll auf lange Sicht mehr Aktivität in die Innenstadt zu bringen mit Raum für Cafès und Restaurants und dabei die Zufahrt zu den Ärzten gewährleisten. Im Anschluss an den hier vorgelegten Beschluss erfolgt in einem weiteren Beschluss die konkrete Detaillierung. Dazu wird die nötige Absichtserklärung zur Einziehung der erforderlichen Straßenabschnitte vorgelegt.

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