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Lokal • 27. Mai 2024

Saatkrähe und Rabenkrähe: Vögel machen den Landwirten zu schaffen

Saat- und Rabenkrähen sehen sich sehr ähnlich. Die Saatkrähe ist schwarz, das Gefieder schimmert bläulich bis violett. Der relativ spitze Schnabel ist grau-weiß. Saatkrähen leben in große Gruppen, sie brüten zusammen und gehen lebenslange Partnerschaften ein. Sie sind das ganze Jahr über bei uns und gehören zu den nicht gefährdeten Vogelarten. Während der Balzzeit machen sie sich gegenseitig Geschenke in Form von Futter. Stirbt ein Vogel, so trauert die Gemeinschaft, in dem sie kein Futter zu sich nimmt.

Früher waren Saatkrähen Freunde des Landwirtes, da sie die Insekten auf den Feldern fraßen. Heute erledigen dies Pflanzenschutzmittel und die schlauen Tiere weichen – zum Unmut der Landwirte – auf Saatgut und Feldfrüchte aus.

Die Rabenkrähe ähnelt der Saatkrähe bis auf den Schnabel. Sie gibt ein recht unmelodisches Gekrächz von sich, wird aber trotzdem der Gattung der Singvögel zugerechnet. Rabenkrähen können bis zu 19 Jahre alt werden und leben bevorzugt in halboffenen Landschaften. In Wäldern dagegen sind sie kaum vorzufinden. Auch das Rabenkrähenehepaar bleibt ein Leben lang zusammen und verteidigt sein Revier energisch. Mittlerweile findet man die Rabenkrähe auch in Städten, wo sie in Parkanlagen oftmals einen reichlich gedeckten Tisch finden.

Ein Landwirt aus Wackernheim hat in diesem Jahr besonders mit den Krähen zu kämpfen. Auf 23 Hektar hat er Sonnenblumen gesät, doch fast die gesamte Aussaat wurde von den Krähen aufgefressen. Sein Problem ist, dass er sich stark auf Sonnenblumen konzentriert hat. Früher, so der Landwirt, habe sich das Problem erst im Herbst gestellt, aber da sei die Ernte schon eingebracht gewesen.

Im Bundesnaturschutzgesetz und im Landesjagdgesetz ist geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Krähen abzuschießen. Nach dem BNatSchG sind wildlebende Tiere, einschließlich Vögel wie Krähen, grundsätzlich geschützt und unterliegen nicht der freien Verfügung des Menschen. In §44 heißt es: „Das Töten, Fangen oder Verletzen von besonders geschützten Arten wir Krähen ist – bis auf bestimmte Ausnahmeregelungen – grundsätzlich verboten.“

Der Landwirt beklagt, dass der bürokratische Aufwand sehr hoch sei und eine Entscheidung erst dann getroffen würde, wenn die Felder schon abgefressen seien. Seine Überlegungen gehen jetzt in die Richtung, sich im nächsten Jahr auf Raps zu konzentrieren.

Quelle: Ingelheim plus vom 27. Mai 2024 / Allgemeine Zeitung

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