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Region • 18. April 2025

Antragsverfahren Teil Eins 2025 für Rebpflanzungen wird mit erhöhten Fördersätzen eröffnet

Vom 2. Mai bis 2. Juni 2025 können die Anträge „Teil1“ für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2026 gestellt werden.

Die Fördersätze für die Pflanzung 2026 sollen um 20 Prozent erhöht werden, in den sensiblen Steil- und Steilstlagen auch höher. Die Zuschüsse liegen zwischen 7500 und 48.000 Euro pro Hektar. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlagen sowie nach der Bewirtschaftungsintensität.

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Im Teil Eins müssen alle Flächen beantragt werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst 2025 oder im Frühjahr 2026 gerodet werden sollen. Dies gilt auch für Flächen, die in Flurbereinigungsverfahren gerodet werden. Ebenfalls sind Flächen zu melden, die aktuell noch unbestockt sind und bestockt werden sollen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rodebescheide aus den Vorjahren ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Rebflächen bisher nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen dann erneut beantragt werden.

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Unbestockte Flächen, die bereits einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen jedoch nicht erneut beantragt werden.

Im Antrag Teil 1 muss verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden. Die einzelnen Vorkehrungen können Sie dem Merkblatt entnehmen.

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Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil. WICHTIG: Hier können nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil Eins aufgeführt wurden.

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen:

https://www.lwk-rlp.de/ weinbau/service/wip-weininformationsportal/

Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, kann über Neuregistrierung ein Antrag ausgefüllt und an die angegebene Nummer gefaxt werden. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt.

Die Antragsformulare und das Merkblatt für das Förderverfahren sind auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar:

https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/

Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt voraussichtlich im Oktober durch die zuständige Kreisverwaltung.

Das Merkblatt sollte unbedingt vor Antragstellung gelesen werden. Es erleichtert die Antragstellung und vermeidet Fehler.

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