Wahlhelfer und Wahlhelferinnen gesucht
Nach Artikel 38, Absatz 1 des Grundgesetzes werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“. Damit dies in geordneter Form geschehen kann, braucht man am Wahltag Menschen, die den Ablauf kontrollieren und sicher stellen. Dies ist ein wichtiger Baustein unserer Demokratie, denn nur wenn Wahlen nach den obigen Grundsätzen ablaufen, sind sie belastbar und verlässlich.
Am Sonntag, den 23. Februar 2025 werden nun – vorausgesetzt die Vertrauensfrage, die der Bundeskanzler am 11. Dezember 2024 stellen wird, läuft negativ (d.h. das Vertrauen wird ihm nicht ausgesprochen), vorgezogene Bundestagswahlen stattfinden. Am Montag, 16. Dezember werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages darüber abstimmen, ob dem amtierenden Bundeskanzler das Vertrauen ausgesprochen wird. Wenn die Mehrheit der Abgeordneten dem Bundeskanzler das Vertrauen entzieht, kann der Bundespräsident den Bundestag innerhalb von 21 Tagen auflösen.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können sich bei der Stadtverwaltung melden. Ihr Einsatz am Tag der Wahl läuft in zwei Schichten, so dass niemand den ganzen Tag anwesend sein muss. Um 7.30 Uhr – also eine halbe Stunde vor Öffnung der Wahllokale müssen a l l e anwesend sein. Dann erfolgt auch die Verpflichtung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer per Handschlag durch den Wahlvorstandsvorsitzenden. Sie verpflichten sich ihr Amt gewissenhaft und nach den Bestimmungen der Gesetze und Verordnungen durchzuführen. Um 8.00 Uhr beginnt dann die erste Schicht, die um 12.30 Uhr von der zweiten Schicht abgelöst wird. Kurz vor 18.00 Uhr versammeln sich dann wieder alle, um mit Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr mit der Auszählung zu beginnen.
Da an diesem Tag aller Voraussicht nach auch die Wahl des kommenden Landrates bzw. der Landrätin stattfindet, werden auch diese Stimmzettel ausgezählt.
Das Auszählverfahren bei beiden Wahlen ist relativ einfach – im Gegensatz zu den Kommunalwahlen. Bei der Wahl zum Landrat bzw. zur Landrätin gewinnt der, der die absolute Mehrheit erreicht. Wird diese nicht von einem Bewerber oder einer Bewerberin im ersten Wahlgang erreicht, so finden am 9. März 2025 Stichwahlen statt.
Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler bzw. jede Wählerin zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird auf der Grundlage der Mehrheitswahl derjenige bzw. diejenige in den Bundestag einziehen, der die meisten Stimmen errungen hat. Bei der Zweitstimme gilt die Verhältniswahl. Jede Stimme findet Berücksichtigung – prozentual nach dem Wahlergebnis ziehen dann die Bewerberinnen und Bewerber über eine Landesliste in den Bundestag ein – vorausgesetzt, die 5%-Hürde wird genommen. Für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bedeutet dies, dass das Auszählverfahren zügig vorangehen dürfte.
Für die Tätigkeit erhält jeder Wahlhelfer bzw. jede Wahlhelferin eine Aufwandsentschädigung von Euro 40,--.
Weitere Informationen sind im Internet unter der Adresse https://www.ingelheim.de nachzulesen.







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