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Region • 28. April 2026

Umstrukturierung von Rebflächen - Antragsverfahren Teil 1 2026 für Rebpflanzungen eröffnet

Vom 4. Mai bis 1. Juni 2026 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm gestellt werden. Der Antrag Teil 1 gilt für Rebpflanzungen im Jahr 2027.

Im Antrag Teil 1 müssen alle Flächen beantragt werden, für die eine Förderung durch die Um-strukturierung geplant ist, wenn sie nach der Weinernte 2026 bis zum Frühjahr 2027 gerodet werden sollen. Dies gilt auch für Flächen, die in Flurbereinigungsverfahren gerodet werden.

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Ebenfalls sind unbestockte Flächen im Teil 1 zu melden, die mit Genehmigungen auf Wieder-bepflanzung bestockt werden sollen (Übertragung der Pflanzgenehmigungen von gerodeten Flurstücken auf derzeit unbestockte Flächen). In diesen Fällen ist vorzeitig mit der Kreisverwaltung abzuklären, ob es sich gegebenenfalls um Dauergrünland handelt!

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Es wird darauf hingewiesen, dass die Rodebescheide aus den Vorjahren ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Rebflächen bislang noch nicht gerodet wurden. Diese Flächen müssen dann erneut beantragt werden.

Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen hingegen nicht erneut beantragt werden.

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Im Antrag Teil 1 muss verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden. Die einzelnen Maßnahmen können Sie dem Merkblatt entnehmen.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2 in der entsprechenden Maßnahme, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde. WICHTIG: Hier können nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschafts-kammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen: https://www.lwk-rlp.de/weinbau/wip

Nach der Bearbeitung im WIP ist zwingend das dort generierte Dokument auszudrucken und der Kreisverwaltung unterschriebe einzureichen. Maßgeblich für den frist-gerechten Antragseingang ist der Eingang des Papierdokumentes.

Kann eine Antragstellung nicht über das WIP erfolgen, können die Antragsformulare und das Merkblatt auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar:

https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung

ausgedruckt zur Antragstellung genutzt werden.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt voraussichtlich im Oktober durch die zuständige Kreisverwaltung.

Das Merkblatt sollte unbedingt vor Antragstellung gelesen werden! Es erleichtert die Antragstellung und vermeidet Fehler.

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