Beginn: | 22.11.2024, 13:00 Uhr |
Ende: | 23.11.2024, 12:00 Uhr |
Weihnachts-Wichtel-Warentauschtag am 23. November bei der KAW Mainz und Mainz-Bingen AöR in der Zwe
(rap) Besonders in der Weihnachtszeit braucht man zwei Dinge: gute Geschenkideen und Platz für das, was eventuell geschenkt wird. Der Warentausch-Tag 2024 am Freitag/Samstag, 22./23. November, ist für beides die Gelegenheit. Dann öffnet die auch im Landkreis Mainz-Bingen für die Abfallentsorgung zuständige Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen (KAW) in der Zwerchallee 24 in Mainz eine große Fahrzeughalle zum Tausch-Tag. Passend zur Jahreszeit ist Weihnachtsdeko gefragt. Wie wäre es mit „Tausche rote gegen silberne Kugeln“ oder „Elch gegen Weihnachts-Tasse“. Alle, die ihre nicht mehr benötigten netten, praktischen und lustigen Dinge an andere weitergeben wollen, sind willkommen – und auch alle, die etwas aussuchen möchten.
Tauschen oder spenden
Jeder, der etwas gebracht hat, bekommt (wenn er/sie will) einen Stempelaufdruck. Mit diesem Stempel kann am Samstag kostenlos getauscht werden. Wer nichts abzugeben hat, bekommt den Stempel gegen eine Spende und kann sich damit auch auf Schatzsuche begeben. Das gespendete Geld gibt die KAW an den Mainzer Verein „Armut und Gesundheit e. V.“ des Arztes Dr. med. Gerhard Trabert. Er entwickelt und unterstützt Projekte, die die Gesundheitsversorgung armer und sozial benachteiligter, insbesondere wohnungsloser Menschen verbessern.
Annahme: Am Freitag, den 22. November 2024 von 13 bis 18 Uhr können nur Sachen abgegeben werden.
Abholung/Tausch: Am Samstag, den 23. November 2024 erfolgt dann von 9 bis 12 Uhr die Eröffnung des Warentausch-Tages mit Dezernentin Janina Steinkrüger.
Was kann getauscht werden:
• Alles, was andere noch gebrauchen können – diesmal besonders: alles rund um den Advent und Weihnachten
• Was von einer Person zu tragen ist (max. 20 kg)
• Was nicht auf der Liste ausgeschlossen ist, siehe https://www.mz.kaw-mainz-bingen.de
Tauschen darf jede/r, der/die einen Stempel hat (erhältlich vor Ort), ausgeschlossen sind hingegen gewerbliche Händler oder Flohmarktbetreiber.
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