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Region • 28. Dezember 2021

Wenn das T-Wort das Portemonnaie füllt

Wenn das „T-Wort“ das Portemonnaie um 600 Euro pro Monat dicker macht
Gewerkschaft NGG: Ampel soll Tarifbindung stärken
Sie haben früher Feierabend und am Monatsende mehr Geld im Portemonnaie: Vollzeitbeschäftigte, die im Landkreis Mainz-Bingen nach Tarif bezahlt werden, arbeiten pro Woche gut eine halbe Stunde weniger als Arbeitnehmer, in deren Firma kein Tarifvertrag gilt. Auch in puncto Bezahlung sind Tarif-Angestellte klar im Vorteil – und verdienen im Monat durchschnittlich 600 Euro mehr. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hingewiesen. Die NGG-Region Darmstadt und Mainz beruft sich hierbei auf eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Danach beläuft sich die wöchentliche Arbeitszeit in tarifgebundenen Betrieben in Rheinland-Pfalz bei Vollzeit auf 38,9 Stunden. Ohne Tarifvertrag sind es 39,5 Stunden. Das tarifliche Monatseinkommen liegt aktuell bei rund 3.680 Euro (ohne Tarif: 3.080 Euro).

„In wirtschaftlich unsicheren Zeiten werden die Vorteile von Tarifverträgen besonders deutlich. Sie bieten häufig auch einen besseren Schutz vor Kündigungen oder regeln die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes“, sagt NGG-Regionalchef Guido Noll. Hinzu komme der Einfluss von Betriebsräten: In Branchen wie der Ernährungsindustrie oder dem Bäckerhandwerk kümmerten sich die Arbeitnehmervertreter etwa um den Schutz vor Corona-Infektionen im Job – und sorgten dafür, dass Auftragsspitzen oder -rückgänge nicht zulasten der Beschäftigten gingen. Nach Angaben der Arbeitsagentur beschäftigt das Lebensmittel- und Gastgewerbe im Kreis Mainz-Bingen aktuell rund 4.500 Menschen.

Mit Sorge betrachtet die NGG jedoch, dass immer mehr Unternehmen einen Bogen um Tarif-Standards machten. Laut Böckler-Stiftung galt zuletzt nur noch für 57 Prozent aller rheinland-pfälzischen Beschäftigten ein Tarifvertrag. Im Jahr 2002 waren es noch 72 Prozent. Die Politik dürfe der Tarifflucht nicht länger tatenlos zusehen, fordert Gewerkschafter Noll: „Es ist gut, dass sich die Ampel-Koalition vorgenommen hat, die Mitbestimmung weiterzuentwickeln. Den Ankündigungen müssen nun aber auch Taten folgen.“

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So müssten die Rechte von Betriebsräten etwa bei den Themen Arbeitszeiterfassung, Personalbemessung und damit Arbeitsbelastung sowie Weiterbildung erweitert werden. Außerdem könnten Tarifverträge über sogenannte Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für ganze Wirtschaftszweige verpflichtend gemacht werden. „Dies würde gerade Beschäftigten in kleinen Betrieben wie Gaststätten, Pensionen und Bäckereien zugutekommen“, so Noll weiter

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