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Lokal • 28. März 2025

Wiederkehrende Beiträge - wichtige Information für alle GrundstückseigentümerInnen

Nach der formalen Einführung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge im Jahr 2020 und dem daraus resultierenden Umstellungsaufwand konnten im vergangenen Jahr endlich die ersten Veranlagungen in den Abrechnungseinheiten „Nieder-/Ober-Ingelheim“ sowie „Ingelheim-West“ durchgeführt werden. Wie sich im Nachhinein herausstellte, sind die Bescheide in der Einheit Nieder-/Ober-Ingelheim leider fehlerhaft. Bei der Veranlagung wurden im Abrechnungsprogramm die Prozentsätze des Gemeindeanteils einerseits und des Anliegeranteils andererseits vertauscht. Gemäß Paragraph 6 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen der Stadt Ingelheim beträgt der Gemeindeanteil in der Einheit Nieder-/Ober-Ingelheim 35 Prozent und der Anliegeranteil 65 Prozent. In den aktuellen Bescheiden ist jedoch fälschlicherweise ein Anteil von 65 Prozent für die Gemeinde und ein Anteil von 35 Prozent für die Anlieger hinterlegt.

Daher muss nun eine Korrektur vorgenommen werden, welche zu Nachzahlungen führen wird. Aus diesem Grund erhalten alle Grundstückseigentümer*innen der betroffenen Einheit einen entsprechenden Bescheid, der den Fehler korrigiert. Ein genaues Versanddatum kann zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht genannt werden. Geplant ist jedoch eine Versendung bis Mitte des Jahres.

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Die Stadtverwaltung Ingelheim bittet alle Grundstückseigentümer*innen um Verständnis für das nun erforderliche Vorgehen. Bei weiteren Fragen zum Thema wiederkehrende Ausbaubeiträge stehen die Mitarbeitenden der Beitragsabteilung unter der zentralen E-Mail-Adresse beitraege@ingelheim.de zur Verfügung. Telefonisch sind die Mitarbeitenden unter 06132 782-363, 782-270 oder 782-234 zu erreichen. Umfangreiche Informationen zu den wiederkehrenden Beiträgen finden Interessierte auch auf der städtischen Internetseite unter https://www.ingelheim.de/ausbaubeitraege.

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