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Kultur • 20. März 2024

Beteiligung des Stadtarchivs Ingelheim am Index Librorum Civitatum

Stadtbücher und ihre Bedeutung

Im frühen Mittelalter war das Lesen und Schreiben nur wenigen Personengruppen vorbehalten und die Schriftkultur begrenzte sich vor allem auf Dinge von besonderer Wichtigkeit. Hauptsächlich hielten weltliche Herrscher und kirchliche Würdenträger ihre erlassenen Gesetze, Privilegienverleihungen, Landschenkungen oder sonstige rechtlich relevante Verträge und Ansprüche schriftlich fest. Das Aufsetzen einer Urkunde sollte eine Legitimation für die Ewigkeit darstellen, wohingegen das alltägliche Leben größtenteils ohne Schriftlichkeit auskam. Hier galten noch Mündlichkeit und Handschlag.

Mit wachsender Selbständigkeit der Städte kamen ab dem 12. Jahrhundert sogenannte Stadtbücher, „liber civitatis“ in Verwendung, die zunächst gemischte Inhalte besaßen und sämtliche administrativen sowie rechtsrelevanten Angelegenheiten fortlaufend verzeichneten, die die Gemeinden gern zur Absicherung für die Zukunft aufgeschrieben festhalten wollten. So finden sich in diesen Kodizes Auflistungen von Ratsmitgliedern, Verzeichnisse von Schultheißen, Rechnungen, Privilegien, Testamente mit wichtigen Stiftungen, Besitzwechsel und vieles mehr.

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Vermutlich aus Gründen der Übersichtlichkeit entwickelten sich aus diesen Folianten im Laufe der Zeit allerdings verschiedene Stadtbuchserien für einzelne Geschäftsgattungen: Kopiare beispielswiese beinhalteten zur Vereinfachung der Verwaltungsarbeit einen schnellen und genauen Überblick über sämtliche Rechts- und Besitztitel, während Statutenbücher geltende Verfassungen, Privilegien und Verordnungen vermerkten und Gerichtsbücher ausführliche Protokolle und Urteilsbegründungen notierten, denn im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit besaß die Rechtssicherheit oberste Priorität.

Unter ihrem Oberbegriff „Stadtbücher“ erlauben diese schriftlichen Überlieferungen, die zu ihrer Zeit als Rückgrat der kommunalen Verwaltung dienten, heute einen tiefen und ergiebigen Einblick in das Leben der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gemeinschaft.

Um diesen historischen Schatz zu heben, leisten Historiker detaillierte Grundlagenarbeit. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) stellte aus ihrem Langfristprogramm insgesamt vier Millionen Euro zur Verfügung, sodass diese Bücher, die in manchen Kommunen lückenlos vorliegen, in anderen dagegen oftmals regelmäßig selbst makuliert wurden, nun erstmals überregional zentral für die Forschung erschlossen und aufbereitet werden können. Ziel des Projektes ist es, bis zum Jahr 2028 möglichst sämtliche Stadtbücher aller deutschen Bundesländer vollständig zu erfassen. Mit ihrer Datenbank https://www.stadtbuecher.de bauen die Forscher hierbei zudem auf einem Pilotprojekt auf, das auf einem in den 1980er Jahren in der DDR zusammengetragenen Stadtbuchverzeichnis basiert. Aufgenommen in die Datenbank werden Städte, die im Mittelalter oder der Frühen Neuzeit bis zum Ende des 18. Jahrhunderts das Stadtrecht erhalten haben.

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Ingelheim war im Mittelalter noch keine Stadt, denn erst im Jahr 1939 erfolgte die Stadtgründung. Aber die Projektleiter halten die Bedeutung des damaligen Ingelheimer Grundes für so wichtig, dass die im Stadtarchiv Ingelheim verwahrten Bestände der einzelnen Ingelheimer Ortsteile in die Datenbank integriert werden. Bis heute konnte das Archiv über 1.000 Verzeichnungseinheiten beitragen. Die Altbestände der früher selbständigen Registraturen sind mittlerweile alle in Findbüchern erfasst.

Aktuell befindet sich der bislang noch unverzeichnete Bestand des Gemeindearchivs Heidesheim in der finalen Erschließung mit Hilfe der Archivdatenbank des Stadtarchivs. Das sich hierunter weitere „Treffer“ für die Datenbank https://www.stadtbuecher.de befinden, gilt als sicher. Auch diese werden dem Projekt nachträglich gemeldet. Ein regelmäßiger Blick auf die Datenbank lohnt sich also.

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