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Soziales • 24. April 2026

Gesamtförderleistung Kindertagespflege steigt ab 1. Mai 2026

Deutlich höhere Förderleistungen treten ab dem 1. Mai 2026 in der Kindertagespflege im Landkreis Mainz-Bingen in Kraft und verändern damit die Vergütung für Tagespflegepersonen spürbar. Der Kreistag hat in seiner letzten Sitzung mit Mehrheit beschlossen, die Beträge zur Anerkennung der Förderleistung an die aktuelle Tarifentwicklung im Sozial- und Erziehungsdienst anzupassen und eine leistungsgerechte Vergütung sicherzustellen.

Für den Großteil der Tagespflegepersonen, rund 95 Prozent, gilt künftig eine Gesamtförderleistung von 7,25 Euro pro Betreuungsstunde. Inbegriffen sind hier sowohl die Betreuung als auch der Sachaufwand. Diese Tagespflegepersonen sind selbstständig tätig, betreuen Kinder in eigenen Räumen und verfügen über eine vollständige Qualifizierung.

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Für die übrigen rund fünf Prozent der Tagespflegepersonen, die im Haushalt nur einer Familie tätig sind, beträgt die Gesamtförderleistung 8,86 Euro pro Stunde. Diese Betreuung erfolgt ausschließlich für die Kinder einer Familie im elterlichen Haushalt. Eine Pflegeerlaubnis ist hierfür nicht erforderlich, eine abgeschlossene Qualifizierung wird jedoch vorausgesetzt.

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Der Landkreis Mainz-Bingen passt die Förderleistungen entsprechend der Tarifsteigerung im TVöD Sozial- und Erziehungsdienst an. Grundlage ist die Satzung über die Förderung in der Kindertagespflege, die der Kreistag am 22. Juli 2022 beschlossen hat und die seit dem 1. Januar 2023 gilt. Mit der dort verankerten Kopplung an die Tarifentwicklung erfolgt die Anpassung regelmäßig, zuletzt in den Jahren 2024 und 2025. Nun folgt die dritte Änderung der Satzung. Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2026 vorgesehen.

Im Landkreis Mainz-Bingen sind 67 Tagespflegepersonen tätig, die 414 Kinder betreuen (Stand 2025).

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